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Die Feststellung des Erbauers eines Streichinstrumentes ist von vielseitigem Interesse. Sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer oder Besitzer sind an einer genauen Zuschreibung, wenn möglich mit Namen, interessiert. Dies umso mehr, als eine Geige, eine Viola, ein Cello oder ein Bogen heute oft nicht nur als Gebrauchsgegenstand zum Musizieren, sondern auch als Wertgegenstand und Antiquität gehandelt werden.

 

 

Zum Einstieg folgendes Beispiel:

Zwei Geigen werden zum Vergleich gespielt; Urteil des fachkundigen Zuhörers: Geige A sei klanglich sehr schön, Geige B sei klanglich schlechter. Die Geige B kostet aber das Fünffache, da es sich um einen bekannten altitalienischen Meister aus dem 18. Jahrhundert handelt. Die Geige A stammt aus derselben Zeit, kann aber nur einer italienischen Schule und nicht einem bestimmten Meister zugeschrieben werden. Würde man beide Instrumente einem andern Musiker zur Klangprobe vorlegen, könnte das Resultat ebenso umgekehrt sein. Dieses Beispiel, in der Praxis sicher möglich, soll lediglich provokativ aufzeigen, dass die klangliche Beurteilung zu einem großen Teil sehr subjektiv von einer persönlich idealen Vorstellung geprägt ist.

 

Diese Einführung zeigt uns, dass eine Feststellung des Autors nach klanglichen Qualitäten nicht möglich ist. Es bleibt also logischerweise nur das Auge: Bis vor wenigen Jahren kannte man nur eine sogenannte stilkritische Methode, d.h. eine Einstufung in bezug auf Modellwahl, Arbeitstechniken und verwendete Materialien, einfacher ausgedrückt, nach der Handschrift des Erbauers. Um diesen möglichst namensmässig identifizieren zu können ist es Voraussetzung, dass der Experte diesen Meister, respektive dessen Arbeiten kennt, andere Exemplare des Autors bildlich vor Augen hat, welche von verschiedenen kompetenten Kollegen ebenfalls als echt anerkannt werden. Weitere Möglichkeiten bieten z.B. Untersuchungen über das Holzalter des Deckenholzes (Nadelhölzer), die in Zusammenarbeit mit spezialisierten auswärtigen Fachleuten (Dendrochronologen) durchgeführt werden.

 

Es gibt einfache Fälle, bei denen ein kurzes Betrachten spontan die richtige Zuschreibung erlaubt. Es gibt aber auch komplizierte Objekte, sei es weil sie als gute Kopien gebaut oder im Laufe der Jahre durch unsachgemässe Reparaturen und Restaurationen in ihrer Ursprünglichkeit verfälscht wurden, oder nicht mehr in allen wesentlichen Teilen zusammengehörig sind. Erschwert wird eine Einstufung auch durch die Tatsache, dass heute nur noch wenige Instrumente den echten Zettel des Erbauers besitzen. Dies ist relativ einfach zu erklären: Man hat in früheren Zeiten den echten Zettel aus dem Instrument entfernt um diesen in ein schlechteres oder in eine Kopie zu kleben, um so auf betrügerische Weise ein teureres Objekt vorzutäuschen. In das Originalinstrument hat man ein Faksimileetikett geleimt, denn die überzeugende Echtheit der Arbeit machte keine echte Etikette zur Erkennung des Autors nötig. Als weitere Tatsache gilt es zu beachten, dass nicht wenige der alten, heute sehr wertvollen Instrumente, vom ursprünglichen Erbauer nicht mit dessen Namen versehen wurden.

 

Roland Baumgartner bietet folgende Arten der Expertise an:

  1. Eine mündliche Auskunft über Autor, respektive Provenienz, verbunden mit der Einschätzung des Wertes, unter Einbezug des Erhaltungszustandes
  2. Ein Wertgutachten zu Handels- oder Versicherungszwecken
  3. Ein schriftliches Echtheitszertifikat

Über den benötigten Zeitrahmen und die Tarife geben wir gerne Auskunft.

 

Für Terminvereinbarungen kontaktieren Sie bitte

 

Gertrud M. Reuter

Geigenbau Reuter GmbH

Innere Margarethenstrasse 10

CH-4051 Basel

Tel +41 (0)  61 263 00 91

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